====== Satzung des Vereins „AOFS – Afritic Open Farming Standard e.V.“ ====== ===== § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr ===== - Der Verein führt den Namen **AOFS – Afritic Open Farming Standard e.V.** - Er hat seinen Sitz in [Ort eintragen]. - Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. ===== § 2 Zweck des Vereins ===== - Zweck des Vereins ist die Förderung offener, interoperabler und nachhaltiger technologischer Lösungen zur Sicherung, Steuerung und Optimierung von Produktions-, Versorgungs- und Umweltprozessen. - Der Verein fördert insbesondere: * die Entwicklung, Dokumentation und Weiterentwicklung offener Standards, Rahmenwerke und Methoden, * die Erforschung und Erprobung resilienter, energieeffizienter und dezentraler Systeme, * den Wissensaustausch zwischen Praxis, Technik, Wissenschaft und Gesellschaft, * Bildungsangebote, Schulungen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen, * internationale Kooperationen zur nachhaltigen technologischen Entwicklung. - Der Verein kann zur Verwirklichung seines Zwecks Arbeitsgruppen, Projekte, Plattformen und Kooperationen initiieren oder unterstützen. - Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. ===== § 3 Selbstlosigkeit ===== - Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. - Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. - Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. - Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ===== § 4 Mitgliedschaft ===== - Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt. - Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. - Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. - Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. ===== § 5 Mitgliedsbeiträge ===== - Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. - Eine Beitragsordnung kann erlassen werden. ===== § 6 Organe des Vereins ===== - Mitgliederversammlung - Vorstand - ggf. Fachausschüsse oder Beiräte ===== § 7 Mitgliederversammlung ===== - Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. - Sie ist zuständig für: * Wahl und Entlastung des Vorstands * Festsetzung der Beiträge * Beschlussfassung über Satzungsänderungen * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins - Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. ===== § 8 Vorstand ===== - Der Vorstand besteht aus: * 1. Vorsitzende/r * 2. Vorsitzende/r * Schatzmeister/in - Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. - Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. ===== § 9 Kassenprüfung ===== - Es werden zwei Kassenprüfer gewählt. - Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. - Sie berichten der Mitgliederversammlung. ===== § 10 Satzungsänderungen ===== - Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. ===== § 11 Auflösung des Vereins ===== - Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen. - Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft mit ähnlichem Zweck.